Um es vorweg in aller Deutlichkeit zu sagen: Ich bin entschieden gegen das Tragen von Ganzkörper- oder Gesichtsschleiern, sei es Burka, Niqab oder was auch immer. Ich bin dagegen, dass Frauen (und der Vollständigkeit halber: auch Männer) ihr Gesicht in Gegenwart anderer Menschen verschleiern, weil ich persönlich der Meinung bin, dass dies nicht zu den Werten unserer Gesellschaft passt. Zur Würde des Menschen gehört es, anderen Menschen offen, unverhüllt, als der Mensch, der man ist, gegenübertreten zu dürfen und zu können. Der Schleier steht dieser Offenheit sowohl symbolisch als auch ganz praktisch entgegen. Damit ist er allerdings nicht allein. Die Angriffe auf die Menschenwürde sind vielfältig, und vermutlich beschädigt eine durchschnittliche Ausgabe der Bild mehr die Würde von Menschen als eine Burka oder ein Niqab.
Das Verbot der Bild ist ein verlockender Gedanke, ist aber völlig zurecht nicht mit der Pressefreiheit vereinbar. Statt dessen wird zur Zeit mal wieder ein allgemeines Verschleierungsverbot diskutiert. Viele sehen darin eine Verletzung der Religionsfreiheit. Ich finde: zu Recht.
Dabei spielt es nur eine sehr untergeordnete Rolle, ob die Verschleierung wirklich Teil des Islams oder bestimmter Strömungen des Islams ist. Es steht dem Staat nicht zu, in die religiösen Überzeugungen seiner Bürger hineinzureden. Wenn ein Mensch der Meinung ist, die Verschleierung von Frauen sei Teil seiner Religion, dann ist das Teil seiner Religion. Es gehört zum Wesenskern der Religionsfreiheit, dass sich der Staat aus den inhaltlichen Glaubensfragen herauszuhalten hat, und es steht dem Staat nicht zu zu definieren, was wahrer Islam ist und was nicht, genauso wenig wie er sich in theologische Streitfragen unter Christen einmischen darf.
Es geht auch nicht darum, ob hier die Religionsfreiheit zu weit getrieben wird. Es gehört zum Wesen der Grundrechte, dass sie zunächst grenzenlos sind und nur durch andere Grundrechte eingeschränkt werden können. Kein Grundrecht gilt absolut, jedes Grundrecht steht in ständiger Konkurrenz zu anderen Grundrechten, und im Konfliktfall muss stets abgewogen werden, welches Grundrecht im Einzelfall stärker gewichtet werden muss.
Beim Verschleierungsverbot geht es also nicht darum, ob zu viel Religionsfreiheit gewährt wird. Vielmehr müssen die Gegner der Verschleierung (also auch ich) konkret nachweisen, welche andere Grundrechte so stark betroffen sind, dass das Recht auf Religionsfreiheit eingeschränkt werden muss. Ich denke, der Nachweis dürfte in vielen Fällen recht einfach zu führen sein: Für Verfahrensbeteiligte bei Gericht lässt sich mit dem Recht auf ein faires Verfahren argumentieren, an Schulen mit dem Erziehungsauftrag des Staates (für Schüler) und dessen Neutralitätspflicht (für Lehrer), und selbst für den Bäckerladen an der Ecke kann man aus Vertragsfreiheit und Hausrecht noch halbwegs plausible Argumente zusammenbauen.
Für ein generelles Verschleierungsverbot im öffentlichen Raum fehlt mir aber jede tragfähige, grundrechtsbasierte Argumentation, fehlt mir die Verletzung anderer Grundrechte, die schwerwiegend genug ist, um diese Einschränkung der Religionsfreiheit zu rechtfertigen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam 2012 in einem Gutachten zu einem ähnlichen Ergebnis.
Natürlich gibt es da noch die Menschenwürde der betroffenen Frauen, die allerhöchsten Grundrechtsrang hat. Es ist anzunehmen, dass viele Frauen die Burka oder den Niqab nicht aus freier Entscheidung, sondern wegen gesellschaftlichen oder familiären Zwangs tragen, und dass diese Frauen durch den Schleier zum Objekt der Vorstellungen anderer degradiert und dadurch in ihrer Menschenwürde verletzt werden. Aber auch ein generelles Verbot macht diese Frauen nicht weniger zum Objekt der Entscheidung anderer, in diesem Fall des Staates. Es bringt uns nicht weiter, eine Verletzung der Menschenwürde durch eine andere Verletzung der Menschenwürde zu ersetzen.
Ab da geht es nur mit Wertungen weiter. Man könnte argumentieren, dass das Verbot des Schleiers weniger schlimm ist als der Zwang, ihn zu tragen. Man könnte sagen, dass das Verbot letztlich nur dem Wohl der betroffenen Frauen dient und deshalb auch gegen ihren Willen durchgesetzt werden darf. Und außerdem könnte man der Meinung sein, dass der Islam, insbesondere der Teil davon, der Vollverschleierung propagiert, aus Deutschland zurückgedrängt werden müsse. Argumente, denen ich persönlich eine ganze Menge abgewinnen kann, denen ich in Teilen auch zustimme. Aber wenn sich die Organe des Staates diese Argumente zu eigen machen sollen, bekomme ich ein ganz, ganz schlechtes Gefühl.
Als Christ vertrete ich viele Positionen, die von vielen meiner Mitmenschen als absurd, vielleicht sogar als abartig oder intolerant oder schädlich angesehen werden. Die Religionsfreiheit gewährt mir das Recht, diese Positionen öffentlich zu vertreten und zu leben, auch wenn ich damit in der Minderheit bin und ich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung als Gegner habe. Als Nachfolger Jesu ist man fast immer Teil einer Minderheit, egal wie christlich geprägt die Gesellschaft um uns herum sein mag. Ich brauche den Schutz der Religionsfreiheit nicht weniger als die verschleierte Muslimin.
Der inhaltliche Kampf gegen den Islam darf gerne geführt werden, mit möglichst viel Sachkenntnis und Überzeugungskraft, mit viel Respekt und Liebe, aber vor allem muss er privat geführt werden, mit den Mitteln der Zivilgesellschaft. Dort, wo sich der Staat einmischt, wo es um Verbote geht, haben sämtliche religiösen Argumente, haben Diskussionen und Wertungen von Glaubensfragen tabu zu sein. Und wenn Christen mit christlichen Argumenten für ein Verschleierungsverbot argumentieren, wenn sie unsere christliche Kultur oder gar die Überlegenheit des christlichen Glaubens ins Feld führen, dann bekomme ich es mit der Angst zu tun. Denn im Kampf gegen den Islam bekämpfen sie die Religionsfreiheit gleich mit. Und damit sägen sie an dem Ast, auf dem wir alle sitzen.