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Monatsarchiv: August 2016

Burka und Homo-Ehe

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Nein, ich möchte nicht die Vollverschleierung von Frauen mit gleichgeschlechtlichen Ehen vergleichen. Ich möchte vielmehr die Vollverschleierung von Frauen mit der Ablehnung gleichgeschlechtlicher Ehen vergleichen. Ich möchte heute die Parallelen aufzeigen zwischen denen, die es ablehnen, dass Frauen in der Öffentlichkeit unverschleiert sind, und denen, die es ablehnen, dass zwei Männer bzw. zwei Frauen heiraten dürfen. Da gibt es nämlich eine Menge Gemeinsamkeiten.

Es geht schon damit los, dass beides hochmoralische Positionen sind, dass beide Parteien vom moralischen hohen Ross herunter argumentieren. Wer die Vollverschleierung von Frauen propagiert, sieht sich selbst als Verteidiger, meist als einzig wahre Verteidiger der Ehre der Frauen. Er sieht in der Vollverschleierung selbstverständlich keine Herabwürdigung, vielmehr beklagt er den moralischen Verfall aller anderen, die es zulassen, dass Frauen in der Öffentlichkeit zum Objekt männlicher Begierde gemacht und damit abgewertet werden.

Genauso sehen sich die Gegner gleichgeschlechtlicher Ehen als einzig wahre Verteidiger der Institution Ehe, deren Gefährdung, Zerstörung, Abschaffung sie fürchten. Sie sehen gleichgeschlechtliche Beziehungen als vorrangiges Zeichen eines moralischen Verfalls, der längst Hand an die Grundfesten unserer Gesellschaft gelegt hat, und der zum Wohle aller unbedingt aufgehalten werden muss.

Beide bilden dabei nur eine Fraktion innerhalb ihres Glaubens, weder sind alle Muslime für Vollverschleierung noch alle Christen gegen gleichgeschlechtliche Ehen. Dabei gehören sie regelmäßig zum konservativen, mehr noch zur konservativ verbohrten Teil ihrer Religionsgemeinschaften. Sie stehen für ewige Werte und lehnen alle neuen Gedanken schon deshalb ab, weil alles Neue nicht ewig sein kann und deshalb falsch sein muss. Neue Ideen, neue Erkenntnisse sind für sie keine Möglichkeit, etwas Neues zu lernen und dabei den moralischen Kompass neu und eventuell besser auszurichten. Nein, diese Gruppen halten die Ausrichtung ihres moralischen Kompasses von Alters her für richtig und sehen diese durch Neues grundsätzlich bedroht.

In beiden Fällen sind die Betroffenen selbst oft, aber nicht immer Teil der Bewegung. Viele Frauen, die Burka oder Niqab tragen, tun dies durchaus freiwillig und aus innerer Überzeugung. Genauso verzichten viele Schwule und Lesben freiwillig und aus innerer Überzeugung auf einen Partner. Und in beiden Fällen ist freiwillig ein durchaus dehnbarer, fließender Begriff. Sowohl die Vollverschleierung als auch die Ablehnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen werden als Akt der Menschenfreundlichkeit, als hilfreicher Schutz in einer moralisch gefallenen und verkehrten Welt propagiert. Und es ist nur natürlich, dass die Betroffenen selbst, die vielleicht mit einer solchen Argumentation aufgewachsen sind, sich diese zu eigen machen. Das macht diese Ideen noch lange nicht richtig. Die Zustimmung der Unterdrückten macht eine Unterdrückung nicht ungeschehen. Sie macht sie noch schlimmer.

Denn egal mit welchen Argumenten beide Gruppen für ihre Position werben: In beiden Fällen werden Menschen herabgewürdigt und in ihrer Würde verletzt. Sowohl bei der Ablehnung unverschleierter Frauen als auch bei der Ablehnung gleichgeschlechtlicher Beziehung ist der angebliche Schutz nur ein Vorwand, die Menschenfreundlichkeit nur Fassade. Beide sehen den eigenen moralischen Verfall nur im anderen. Die patriarchalische Gesellschaft der arabischen Welt wirft den Schleier nicht zum Schutz über die Frauen, sie versucht damit die Verkommenheit der Männer zu verschleiern. Und das christliche, heteronorme Abendland sieht in gleichgeschlechtlichen Beziehungen das Pochen auf das „heilige Recht auf sexuelle Befriedigung“ und offenbart damit mehr über ihre eigenen, verdrängten Begierden als über die Realität gleichgeschlechtlicher Beziehungen.

Das moralische hohe Ross ist traditionell der Platz für alle, die mit ihrer eigenen inneren Zerrissenheit nicht zurecht kommen, und ihr Heil in der Verurteilung anderer sehen. Die unverschleierte Frau ist nur eine Bedrohung für den Mann, der seine sexuellen Begierden nicht unter Kontrolle hat. Die gleichgeschlechtliche Ehe ist nur eine Bedrohung für den Menschen, der längst nicht mehr an die Kraft von Liebe und Treue glaubt und den eigenen moralischen Verfall durch ein Korsett aus Tradition aufhalten will. Die verschleierte Frau und der enthaltsame Homosexuelle sollen retten, was an ganz anderer Stelle zerstört wurde.

Es gibt natürlich für uns im christlichen Abendland auch einen wichtigen Unterschied: Die Ablehnung von Schwulen und Lesben ist Teil unserer Tradition, die Verschleierung von Frauen nicht. Der irische Schriftsteller Oscar Wilde wurde im Jahr 1895 wegen homosexueller Unzucht zu zwei Jahren Zuchthaus mit schwerer Zwangsarbeit verurteilt. Von den gesundheitlichen Folgen dieser Bestrafung hat er sich nicht mehr erholt und starb 1900 im Alter von nur 46 Jahren. In der Türkei wäre ihm das, zumindest damals, nicht passiert. Dort wurde die Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher Beziehungen schon 1852 abgeschafft, in Deutschland hat man sich bis zur endgültigen Abschaffung des § 175 bis ins Jahr 1994 Zeit gelassen.

Der Kampf gegen die Vollverschleierung, wie er von konservativ-christlicher Seite geführt wird, ist kein Kampf gegen die Unterdrückung und für die Rechte von Menschen, er ist ein Kampf gegen das Neue und Fremde und für die Tradition. Der Seitenblick auf den von denselben Menschen geführten Kampf gegen die Ehe für alle macht das mehr als deutlich.

Verschleierte Grundrechte

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Um es vorweg in aller Deutlichkeit zu sagen: Ich bin entschieden gegen das Tragen von Ganzkörper- oder Gesichtsschleiern, sei es Burka, Niqab oder was auch immer. Ich bin dagegen, dass Frauen (und der Vollständigkeit halber: auch Männer) ihr Gesicht in Gegenwart anderer Menschen verschleiern, weil ich persönlich der Meinung bin, dass dies nicht zu den Werten unserer Gesellschaft passt. Zur Würde des Menschen gehört es, anderen Menschen offen, unverhüllt, als der Mensch, der man ist, gegenübertreten zu dürfen und zu können. Der Schleier steht dieser Offenheit sowohl symbolisch als auch ganz praktisch entgegen. Damit ist er allerdings nicht allein. Die Angriffe auf die Menschenwürde sind vielfältig, und vermutlich beschädigt eine durchschnittliche Ausgabe der Bild mehr die Würde von Menschen als eine Burka oder ein Niqab.

Das Verbot der Bild ist ein verlockender Gedanke, ist aber völlig zurecht nicht mit der Pressefreiheit vereinbar. Statt dessen wird zur Zeit mal wieder ein allgemeines Verschleierungsverbot diskutiert. Viele sehen darin eine Verletzung der Religionsfreiheit. Ich finde: zu Recht.

Dabei spielt es nur eine sehr untergeordnete Rolle, ob die Verschleierung wirklich Teil des Islams oder bestimmter Strömungen des Islams ist. Es steht dem Staat nicht zu, in die religiösen Überzeugungen seiner Bürger hineinzureden. Wenn ein Mensch der Meinung ist, die Verschleierung von Frauen sei Teil seiner Religion, dann ist das Teil seiner Religion. Es gehört zum Wesenskern der Religionsfreiheit, dass sich der Staat aus den inhaltlichen Glaubensfragen herauszuhalten hat, und es steht dem Staat nicht zu zu definieren, was wahrer Islam ist und was nicht, genauso wenig wie er sich in theologische Streitfragen unter Christen einmischen darf.

Es geht auch nicht darum, ob hier die Religionsfreiheit zu weit getrieben wird. Es gehört zum Wesen der Grundrechte, dass sie zunächst grenzenlos sind und nur durch andere Grundrechte eingeschränkt werden können. Kein Grundrecht gilt absolut, jedes Grundrecht steht in ständiger Konkurrenz zu anderen Grundrechten, und im Konfliktfall muss stets abgewogen werden, welches Grundrecht im Einzelfall stärker gewichtet werden muss.

Beim Verschleierungsverbot geht es also nicht darum, ob zu viel Religionsfreiheit gewährt wird. Vielmehr müssen die Gegner der Verschleierung (also auch ich) konkret nachweisen, welche andere Grundrechte so stark betroffen sind, dass das Recht auf Religionsfreiheit eingeschränkt werden muss. Ich denke, der Nachweis dürfte in vielen Fällen recht einfach zu führen sein: Für Verfahrensbeteiligte bei Gericht lässt sich mit dem Recht auf ein faires Verfahren argumentieren, an Schulen mit dem Erziehungsauftrag des Staates (für Schüler) und dessen Neutralitätspflicht (für Lehrer), und selbst für den Bäckerladen an der Ecke kann man aus Vertragsfreiheit und Hausrecht noch halbwegs plausible Argumente zusammenbauen.

Für ein generelles Verschleierungsverbot im öffentlichen Raum fehlt mir aber jede tragfähige, grundrechtsbasierte Argumentation, fehlt mir die Verletzung anderer Grundrechte, die schwerwiegend genug ist, um diese Einschränkung der Religionsfreiheit zu rechtfertigen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam 2012 in einem Gutachten zu einem ähnlichen Ergebnis.

Natürlich gibt es da noch die Menschenwürde der betroffenen Frauen, die allerhöchsten Grundrechtsrang hat. Es ist anzunehmen, dass viele Frauen die Burka oder den Niqab nicht aus freier Entscheidung, sondern wegen gesellschaftlichen oder familiären Zwangs tragen, und dass diese Frauen durch den Schleier zum Objekt der Vorstellungen anderer degradiert und dadurch in ihrer Menschenwürde verletzt werden. Aber auch ein generelles Verbot macht diese Frauen nicht weniger zum Objekt der Entscheidung anderer, in diesem Fall des Staates. Es bringt uns nicht weiter, eine Verletzung der Menschenwürde durch eine andere Verletzung der Menschenwürde zu ersetzen.

Ab da geht es nur mit Wertungen weiter. Man könnte argumentieren, dass das Verbot des Schleiers weniger schlimm ist als der Zwang, ihn zu tragen. Man könnte sagen, dass das Verbot letztlich nur dem Wohl der betroffenen Frauen dient und deshalb auch gegen ihren Willen durchgesetzt werden darf. Und außerdem könnte man der Meinung sein, dass der Islam, insbesondere der Teil davon, der Vollverschleierung propagiert, aus Deutschland zurückgedrängt werden müsse. Argumente, denen ich persönlich eine ganze Menge abgewinnen kann, denen ich in Teilen auch zustimme. Aber wenn sich die Organe des Staates diese Argumente zu eigen machen sollen, bekomme ich ein ganz, ganz schlechtes Gefühl.

Als Christ vertrete ich viele Positionen, die von vielen meiner Mitmenschen als absurd, vielleicht sogar als abartig oder intolerant oder schädlich angesehen werden. Die Religionsfreiheit gewährt mir das Recht, diese Positionen öffentlich zu vertreten und zu leben, auch wenn ich damit in der Minderheit bin und ich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung als Gegner habe. Als Nachfolger Jesu ist man fast immer Teil einer Minderheit, egal wie christlich geprägt die Gesellschaft um uns herum sein mag. Ich brauche den Schutz der Religionsfreiheit nicht weniger als die verschleierte Muslimin.

Der inhaltliche Kampf gegen den Islam darf gerne geführt werden, mit möglichst viel Sachkenntnis und Überzeugungskraft, mit viel Respekt und Liebe, aber vor allem muss er privat geführt werden, mit den Mitteln der Zivilgesellschaft. Dort, wo sich der Staat einmischt, wo es um Verbote geht, haben sämtliche religiösen Argumente, haben Diskussionen und Wertungen von Glaubensfragen tabu zu sein. Und wenn Christen mit christlichen Argumenten für ein Verschleierungsverbot argumentieren, wenn sie unsere christliche Kultur oder gar die Überlegenheit des christlichen Glaubens ins Feld führen, dann bekomme ich es mit der Angst zu tun. Denn im Kampf gegen den Islam bekämpfen sie die Religionsfreiheit gleich mit. Und damit sägen sie an dem Ast, auf dem wir alle sitzen.

Beschenkt

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Vor zwei Wochen habe ich unter anderem den Zwischenraum erwähnt. Die letzten Tage war ich auf dem Zwischenraum-Jahrestreffen in Wiesbaden. Mein Plan war, hier nach meiner Rückkehr ein wenig von den Eindrücken zu schreiben, die ich von diesem Treffen mitgenommen habe. Dieser Plan ist gründlich schief gegangen: Es sind einfach viel zu viele.

Ich bin noch völlig überwältigt von der Gemeinschaft, von der gegenseitigen Liebe, die in dieser wunderbaren Gruppe von fast 150 schwulen, lesbischen, bisexuellen und trans*geschlechtlichen Christen erlebt habe. Ich bin überwältigt von der geistlichen Vielfalt, von der Tiefe der Gespräche und von dem kaum beschreibbaren Gefühl, dass ich mich in einer so großen Gruppe von Menschen, die ich wenig oder gar nicht kenne, einfach nur zu Hause gefühlt habe.

Und ich bin überwältigt von Gottes Reden. Er hat die letzten Tage genutzt, um meine drängendsten Fragen zu beantworten. Ich habe mich an Elia am Berg Horeb erinnert. Gott war damals weder im starken Sturm, noch im Erdbeben, noch im Feuer. Er war im sanften Säuseln. Gott hat die letzten Tage unentwegt zu mir gesäuselt, sanft, sehr liebevoll, aber sehr klar und deutlich zu verstehen. Manches davon wird vielleicht hier im Blog noch auftauchen, manches ist dafür zu persönlich und geht nur Gott und mich etwas an.

Aber heute ist ein Teil von mir noch in Wiesbaden bei diesen wunderbaren Menschen, denen ich viel verdanke, und die mich wieder viel näher zu Gott gebracht haben, zu meinem Gott, der es so gut mit mir meint und mich die letzten Tage sehr verwöhnt hat.

Ménage-à-trois

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Wenn man als Christ für gleichgeschlechtliche Ehen ist, wird einem oft das Dammbruch-Argument entgegengehalten: Eine Erweiterung des heteronormen Ehebegriffs würde die Ehe für alle möglichen Formen von Beziehungen geöffnet, sie würde völlig ihren Charakter verlieren, und es gäbe ethisch und moralisch gar keinen Halt mehr. Es ist natürlich richtig, dass sich die Vielfalt der gesellschaftlich akzeptierten Beziehungsmodelle in den letzten Jahren erheblich erweitert hat. Man kann darin einen Werteverfall erkennen. Ich persönlich sehe darin eher ein Werteverschiebung mit positiven und negativen Aspekten, aber das soll heute nicht das Thema sein.

Ich bin nämlich über Facebook auf diesen Artikel zu einer schwulen Dreierbeziehung hingewiesen worden. Ich will mich einmal daran versuchen, inwieweit mir als theologischem Laien auf die Schnelle eine biblische Beurteilung eines solchen Beziehungsmodells gelingt.

Die Bibel kennt Dreiecksbeziehungen (wie alle Beziehungen) nur in der heterosexuellen Form, und auch da nur in der Kombination: ein Mann, mehrere Frauen. Gerade in der stark patriarchalischen Gesellschaft zur Zeit des Alten Testamentes waren solche Beziehungen nicht nur geduldet, sondern vielmehr durchaus üblich und erlaubt, auch im Volk Gottes. Insgesamt zeigt gerade der Blick ins Alte Testament auch, dass das biblische Modell der Ehe sich auch durch gesellschaftliche Realitäten formt, dass es neben dem unveränderlichen, in den Menschen hineingeschaffenen Kern (Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei.) eine erhebliche Variationsbreite dessen gibt, was in der jeweiligen Gesellschaft noch Teil des biblischen Ehemodells sein kann oder auch nicht.

Die im verlinkten Artikel vorgestellte Dreierbeziehung unterscheidet sich in zumindest einem wichtigen Punkt von der klassischen, heterosexuellen Vielehe. Letztere ist nämlich keine echte Dreiecksbeziehung, sondern stellt vielmehr ein V dar: Die Frauen führen die Beziehung nicht untereinander, sondern nur jede für sich mit ihrem Mann. Dagegen kann eine Dreierbeziehung mit bi- oder homosexuellen Beteiligten ein echtes Dreieck darstellen: Jeder liebt jeden. Man könnte argumentieren, dass diese Beziehung damit weiter von der Einehe entfernt ist, weil sie das eins-zu-eins-Prinzip stärker durchbricht. Man könnte aber auch sagen, dass sie näher am biblischen Ehemodell dran ist, weil sie die gegenseitige Liebe und Treue aller Partner untereinander ermöglicht. Ich tendiere persönlich zur zweiten Ansicht, möchte mich da aber nicht festlegen.

Angesichts der Vielzahl der Mehrehen im Alten Testament komme ich nur schwerlich zu einem strengen Verbot von Dreierbeziehungen. Es gibt aber zahlreiche Hinweise, dass sie einfach keine gute Idee ist, und dass man besser die Finger davon lassen sollte. Die Vielehen in der Bibel laufen allesamt nicht sehr gut und führen zu zahlreichen Problemen und Verwicklungen. Selten ist jemand glücklich mit so einer Konstellation, zumeist ist sie aus der Not geboren oder beruht von vornherein auf Fehlentscheidungen. Das heißt zumindest einmal, dass die Motive zum Eingehen einer Dreierbeziehungen genau hinterfragt werden sollten.

Im Neuen Testament ist die Ablehnung der Vielehe schon recht deutlich. Paulus hält sie unter anderem für nicht vereinbar mit der Vorbildfunktion eines Gemeindeleiters. In der Gesamtheit stellt sich die Ehe mit mehr als zwei Beteiligten für mich eher als Ausnahme zur Regel denn als Erweiterung der Regel dar. Sie ist ein vertretbarer Kompromiss, wenn es die gesellschaftlichen Verhältnisse erfordern, bringt aber meist mehr Schaden als Nutzen, mehr Fluch als Segen.

Hier liegt der wesentliche Unterschied zur gleichgeschlechtlichen Ehe. Ich habe es bereits früher schon einmal geschrieben, für mich liegt auf der Ehe ein besonderer Segen Gottes, der allen zuteil wird, die die eheliche Beziehung nach Gottes Maßstäben leben und gestalten. Die gleichgeschlechtliche Ehe öffnet diesen Segen Gottes für Menschen, die ihn sonst nicht erleben könnten, sie vermehrt den Segen Gottes in der Welt. In einer Dreierbeziehung hingegen sehe ich keinen Segen Gottes, der auf anderem Wege nicht erreichbar wäre. Dafür gibt es aber jede Menge zusätzlicher Probleme.

Alle modernen Dreierbeziehungen, von denen ich bisher mitbekommen habe, werden gelebt nach dem Prinzip: „Wir schauen mal, ob es gut geht.“ Das ist für mich kein biblisches Ehemodell. Die eheliche Beziehung basiert auf gegenseitiger Liebe und Hingabe, aber die Ehe als Institution ist in ihrem Kern ein nüchternes Versprechen, ein rechtlich bindender Treueschwur. Beides ergänzt sich, gehört untrennbar zusammen, und sobald man eine dieser beiden Komponenten der biblischen Ehe weglässt, ist sie im Kern beschädigt. Die mir bekannten Beispiele von echten Dreierbeziehungen verstoßen also nicht unbedingt gegen biblische Ordnungen, weil sie aus drei Personen bestehen. Sie verstoßen aber in jedem Fall gegen biblische Ordnungen, weil sie den nötigen Willen einer lebenslangen Verbindlichkeit nicht erkennen lassen.

Für eine solche Verbindlichkeit fehlen auch alle Grundlagen. Der ethische und rechtliche Rahmen einer Ehe bedarf natürlich ständiger Weiterentwicklung, kann sich aber auf jahrtausendealte Erfahrungen stützen. Für Dreierbeziehungen müsste hier erst noch Pionierarbeit geleistet werden: Eigentumsrecht, Erbrecht, Scheidungsrecht, Konfliktlösungs-Strategien, Betreuungsformen im Krankheitsfall und nicht zuletzt das Adoptions- und Elternrecht: Die ungeklärten Fragen für eine tatsächlich nach biblischen Maßstäben gelebte Dreier-Ehe sind überwältigend, und ich möchte bezweifeln, dass sie jemals befriedigend geklärt werden können.

Der Dammbruch findet nicht statt. Selbst wenn man völlig ergebnisoffen an die Bibel herangeht, kommt man bei der Beurteilung neuer Beziehungsmodelle zu durchaus konkreten Ergebnissen. Sie sind vielleicht nicht so eindeutig, wie manche Christen sich das wünschen würden. Aber sie halten nebenbei die Tür offen für das Gespräch in gegenseitiger Achtung, für Gespräche, bei denen nicht die Moral, sondern die Bibel im Mittelpunkt steht. Das Wort Gottes, wenn man es denn wirklich zu Wort kommen lässt, besitzt große Kraft. Wer moralische Dämme für nötig hält, unterschätzt diese Kraft.