In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Woche festgestellt, dass die Auswahlmöglichkeit männlich und weiblich zur Beschreibung des Geschlechts einer Person nicht ausreichend sind, und dass es auch nicht genügt, wenn man Menschen die Möglichkeit gibt, diese Stelle leer zu lassen. Wie üblich liefert das Verfassungsgericht keine genaue Lösung, wie das Personenstandsrecht geändert werden muss, sondern beschreibt, was am aktuellen Personenstandsrecht nicht in Ordnung ist, nämlich dass die aktuelle Situation für die klagende Person verfassungsrechtlich nicht zumutbar ist.
Diese lässt sich weder eindeutig dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, was im konkreten Fall eindeutig medizinisch festgestellt wurde. Sie darf daher nicht gezwungen werden, sich ein Geschlecht zuzuschreiben, dem sie nicht angehört. Und auch das leer lassen müssen des Eintrags stellt eine Diskriminierung dar, denn wie die Verfassungsrichter feststellen, ist die geschlechtliche Identität „regelmäßig ein konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit“. Ein Eintrag ohne Geschlecht würde die Person als unvollständig darstellen, als jemand, der/dem etwas fehlt.
Der Sammelbegriff Intersexualität umfasst eine ganze Reihe von genetischen, anatomischen oder hormonellen Gegebenheiten, die dazu führen, dass ein Mensch biologisch nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden kann. Der Begriff ist so uneindeutig und die Datenlage so unklar, dass je nach Definition und Statistik von 80.000 bis 400.000 intersexuellen Menschen in Deutschland ausgegangen werden kann.
Das Thema wurde und wird viel unter den Tisch gekehrt, nicht zuletzt weil vielfach die betroffenen Menschen schon im Säuglingsalter auf ein bestimmtes Geschlecht hin umoperiert wurden (und teilweise immer noch werden), meist auf das weibliche, weil das chirurgisch einfacher ist. Man kann ja vielleicht noch darüber diskutieren, ob es gut ist, wenn erwachsene, selbstbestimmte Menschen sich ihr Äußeres chirurgisch an das Geschlecht anpassen lassen, als das sie sich identifizieren. Ich persönlich halte diese Möglichkeit für einen großen Segen. Aber wenn Ärzte an den Genitalien eines Kindes rumdoktern, das für jeden Willensausdruck bezüglich seiner eigenen geschlechtlichen Identität noch viel zu jung ist, ist das für mich gar nicht gut, das ist für mich nichts anderes als eine Genitalverstümmelung.
So unklar Definition und Statistik sind, so klar und eindeutig ist die Situation meist bei den betroffenen Personen, zum Beispiel bei genetischer Intersexualität. Bei den Geschlechtschromosomen gilt die Kombination xx als weiblich, xy als männlich. Jede andere Kombination, und da gibt es tatsächlich mehrere Möglichkeiten, ist weder eindeutig weiblich noch eindeutig männlich. Das sind medizinische Fakten, die nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden können.
Nun gibt es Christen, die in der Schöpfung des Menschen als Mann und Frau nach 1. Mose 1, 27 einen abgeschlossenen Katalog allen menschlichen Daseins lesen wollen, dass jeder Mensch entweder eindeutig und in allen Aspekten ein Mann oder eben eindeutig und in allen Aspekten eine Frau sei. Diese Christen mögen im Urteil des Bundesverfassungsgericht einen Angriff auf ihr biblisches, schöpfungsgemäßes Menschenbild sehen. Sie verkennen dabei, dass dieses Urteil auf Fakten beruht, die in sich selbst ein Angriff auf dieses angeblich biblische und schöpfungsgemäße Menschenbild sind.
Dass die Auslegung dieser Bibelstelle auf ein binäres (nur eindeutig Mann und eindeutig Frau kennendes) Menschenbild exegetisch unsinnig ist, habe ich schon vor eineinhalb Jahren geschrieben. Die verschiedenen Formen von Intersexualität zeigen, dass dieses binäre Geschlechtsverständnis schlicht und einfach falsch ist. Ein Menschenbild, das im erkennbaren Widerspruch zur Schöpfung steht, kann nicht schöpfungsgemäß und auch nicht biblisch sein.
Viele Menschen sind sich der medizinischen Fakten, die hinter dem Phänomen Intersexualität stehen, nicht bewusst. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mag dazu beitragen, das Wissen über diese Fakten zu verbreiten. Wenn dieses Wissen bei Christen auf ein binäres Geschlechtsverständnis trifft, wird es zum Prüfstein. Es ist unumstößlicher Teil jedes christlichen Menschenbildes, dass jeder Mensch absichtsvoll von Gott erschaffen ist. Das gilt selbstverständlich auch für Menschen, die von Geburt an weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich sind.
Für die Verfassungsrichter ist die Situation eindeutig: Diese Menschen existieren, deshalb haben sie automatisch dieselben Rechte wie alle anderen Menschen. Das im Personenstandsrecht vorgesehene binäre Geschlechtsverständnis zerbricht an der intersexuellen Realität und der verfassungsgemäß garantierten Menschenwürde. Der biblische Befund darf nicht anders aussehen: Das binäre Menschenbild als ausschließlich Mann und Frau zerbricht an der Würde jedes einzelnen Menschen als von Gott liebevoll gewollten und geschaffenen Individuums.
Natürlich sind intersexuell geborene Menschen nicht dazu geschaffen, irgend etwas zu beweisen oder zu widerlegen. Manche von ihnen identifizieren sich als Frau, andere als Mann. Nur ein Teil von ihnen wird die neuen Rechte wahrnehmen, die sich aus dem Verfassungsgerichts-Urteil ergeben. Dafür gibt es andere Menschen, die, obwohl mit biologisch eindeutigem Geschlecht geboren, sich nicht oder nicht allein mit diesem Geschlecht identifizieren. Der Prüfstein Intersexualität kann auf vielerlei Weise zum Stein des Anstoßes werden. Er kann auch zum Eckstein eines Menschenbildes werden, dass die schöpfungsgemäße Vielfalt geschlechtlicher Identitäten preist und das Recht jedes Menschen, diese selbst zu entdecken, ehrt.